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Für ein besseres Laatzen

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Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger in Laatzen

Wir Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, wahrheitsgemäß und umfassend von Politik und Verwaltung informiert zu werden. Sowohl der Bund als auch fast alle Bundesländer, leider bis auf Niedersachsen, haben ein Gesetz, welches den Zugang zu Informationen von den öffentlichen Stellen gewährleistet, beschlossen.

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    So haben z. B. die Bürgerinnen und Bürger im Bundesland Nordrhein-Westfalen schon seit 2001 auch gegenüber den Stadt- und Gemeindeverwaltungen einen Anspruch darauf, Auskünfte zu erhalten, soweit es sich nicht um „schutzbedürftige Belange“ (§ 6 des Landesgesetzes) handelt.


    Warum hat der Niedersächsische Landtag nicht ebenfalls nach 15 Jahren ein solches Gesetz verabschiedet? Dann hätten wir als Laatzener Bürgerinnen und Bürger rechtliche Möglichkeiten, von der Stadtverwaltung Auskünfte und Informationen, ggf. auch durch eine Klage vor einem Verwaltungsgericht, zu verlangen, die von der Stadt wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.

Vereine und ehrenamtliches Engagement

Unsere freie und demokratische Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn Menschen bereit sind, sich für unser Gemeinwesen zu engagieren.

Danken müssen wir den unzähligen Menschen, die z. B. in der Feuerwehr und anderen Hilfsorganisationen zu jeder Zeit für uns tätig sind.

In den Nachbarstädten von Laatzen finden zahlreiche

kulturelle Veranstaltungen statt, die von gemeinnützigen

Vereinen oder privaten Initiativen schon seit Jahren

erfolgreich organisiert werden. Laatzen hat sehr schöne

Veranstaltungsstätten, z. B. den Park der Sinne. Auch hier in

Laatzen sollte ein Trägerverein für die Organisation von

kulturellen Veranstaltungen gegründet werden.


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    Jugendliche sollten schon frühzeitig  in den Schulen über die Funktionsweise unseres demokratischen Staatswesens  informiert und Möglichkeiten aufgezeigt werden, sich am politischen Entscheidungsprozess zu beteiligen.



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Die wichtigsten Wahlaussagen

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    1. Digitalisierung der Schulen und öffentlichen Gebäude                                                    
      Ausstattung aller Schulen mit Glasfaser-Anschlüssen. Ein  schnelles Internet ist die Grundlage für nachhaltiges Lernen. 
    2. Filterlüfter in Schulen und öffentlichen Gebäuden                                                    
      Filterlüfter reduzieren die Viren in der Luft und sorgen für eine  angenehme Raumluft durch Temperaturregelung.  
    3. Barrierefreiheit                                                             In allen öffentlichen Gebäuden, aber auch im Straßenverkehr (z.  B. bei Hochbahnsteigen, Bushaltestellen, Fußwegen). 
    4. Förderung der Wirtschaft                      
      Steigerung der Wirtschaftsleistung in Laatzen durch Anreize für  die Gewerbetreibenden. Gewerbebetriebe, die durch Corona Maßnahmen beeinträchtigt werden, sollen steuerliche  Entlastungen erhalten. 
    5. Mehr Personal und eine bessere Ausstattung des  kommunalen Ordnungsdienstes („Stadtpolizei“)                                                       Eine Kernaufgabe soll die Ermittlung von Müllsündern sein.
    6. Unterstützung aller Initiativen zur landesweiten Abschaffung  der Straßenausbaubeiträge 
    7. E-Mobilität                                                                   Die Netzgesellschaft Laatzen soll eine Infrastruktur für das Laden  von E-Autos aufbauen. Städtische Fahrzeuge sollen bei Neuanschaffung ausschließlich mit Strom betrieben werden. 
    8. Photovoltaik-Anlagen auf allen öffentlichen Gebäuden                                                                  
      Die Stadt soll eigenen Strom produzieren und damit den  Strombedarf der Gebäude decken. 
    9. Kritische Begleitung der Velo-Route durch Alt-Laatzen                                                                        
      Aus Sicht des Kraftfahrzeugverkehrs; insbesondere bei Messen. 
    10. Keine Velo-Route durch Wohngebiete        
      Eine Beschilderung ist dort schwierig und unübersichtlich. Wir  wollen damit Gefahren für Kinder und Ältere ausschließen.  
    11. Klima- und Naturschutz                               
      Laatzen soll klimaneutral werden. Die Begrünung der  Gewerbegebiete wäre ein kleiner Beitrag dazu. 


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Haushalt und Finanzen


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      Schulden entstehen nicht, Schulden werden verursacht!

      Wir wissen auf Grund unserer eigenen Erfahrung: Nur mit einer soliden finanziellen Grundlage lässt sich solide wirtschaften. Dieses gilt natürlich auch für die Städte und Gemeinden:

      Politik muss solide finanziert sein!

      Die Stadt Laatzen hat die höchste Verschuldung in ihrer Geschichte. Es ist dringendend notwendig, sich darüber Gedanken zu machen, wie die Schulden begrent werden können und hierfür eine Konzeption zu erarbeiten.


      Investitionen:

      In den kommenden Jahren werden zahlreiche Investitionen notwendig wie z. B. 

      • Feuerschutz in den Schulen und Turnhallen 
      • Neubau des Rathauses 
      • Barrierefreie Infrastruktur
      • Straßenerhaltungsmaßnahmen

      Es ist erforderlich, eine Bestandsaufnahme von den notwendigen Maßnahmen zu erstellen.


      Eine wichtige Aufgabe der Kimmunalpolitik ist die Schaffung, der Ausbau und die Erhaltung von Kindergärten, Schulen,  Bildungseinrichtungen, sozialen Einrichtungen und Sportstätten. Eine zukunftsfähige Finanzierung des AquaLaatziums ist eine große Herausforderung für die nächsten Jahre, damit diese gern besuchte Einrichtung erhalten bleiben kann.


    Asylrecht

    „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“

    Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 16 a Absatz 1

    Das „Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen (Genfer Abkommen)“ ist neben anderen darauf fußenden Rechtsbestimmungen als Bundesgesetz Bestandteil unserer Rechtsordnung.

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      Zu den Aufgaben der Städte und Gemeinden gehört, für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der zu uns kommenden politisch Verfolgten zu sorgen. Da eine menschenwürdige Unterbringung immer schwieriger wird, ist eine unverzügliche Entscheidung über die Anerkennung als Flüchtling durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge notwendig. Flüchtlinge haben nach Art. 2 der Genfer Flüchtlings-Konvention die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beachten. Politik und Verwaltung haben gemeinsam mit den Betroffenen ein Konzept für Möglichkeiten zur Teilhabe an unserer Gesellschaft im Sinne von Artikel 34 der EU-Flüchtlingsrichtlinie 2011/95 zu erarbeiten und umzusetzen.

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    Städtepartnerschaften

    Laatzen pflegt seit Jahren mit der französischen Stadt Grand-Quevilly, der Stadt Guben in Brandenburg und der polnischen Stadt Gubin eine Partnerschaft.

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      Städtepartnerschaften haben mit dazu beigetragen, dass nicht nur die europäischen Staaten, sondern auch Menschen sich nähergekommen sind. Obwohl es für uns mittlerweile selbstverständlich geworden ist, in andere Staaten Europas oder in der Welt zu reisen, ist es wichtig, diese Städtepartnerschaft weiterhin zu erhalten und auszubauen. Wir haben ihnen das friedliche Zusammenleben unserer Völker zu verdanken.

    Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.

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